Sechs Gebiete. Ein roter Faden: die Krise.
Ob Verwaltung, Sanierung oder Verteidigung gegen Haftungsansprüche — alles, was wir tun, dreht sich um wirtschaftliche Ausnahmesituationen und ihre rechtliche Bewältigung.
Insolvenzverwaltung
Als vom Insolvenzgericht bestellter Verwalter führen wir Regelinsolvenz-, Verbraucherinsolvenz- und Nachlassverfahren. Unser Anspruch: Verfahren zügig und transparent zu führen — für Gläubiger nachvollziehbar, für Schuldner fair, für das Gericht verlässlich.
- Fortführung und geordnete Abwicklung von Geschäftsbetrieben
- Sicherung und Verwertung der Masse
- Prüfung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
- Berichtswesen gegenüber Gericht und Gläubigerversammlung
Sanierung & Restrukturierung
Nicht jede Krise endet im Insolvenzverfahren — und nicht jedes Insolvenzverfahren endet mit der Abwicklung. Wir entwickeln Sanierungskonzepte, verhandeln Stillhalte- und Sanierungsvereinbarungen mit Banken und begleiten Unternehmen durch Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG-Restrukturierung.
- Sanierungskonzepte und Liquiditätsplanung mit Ihren Beratern
- Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) und Schutzschirmverfahren
- Restrukturierung nach dem StaRUG
- Verhandlungen mit Banken, Warenkreditversicherern und Lieferanten
Insolvenzrecht für Unternehmen
Geschäftsführer haften persönlich, wenn der Insolvenzantrag zu spät kommt. Wir prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, dokumentieren die Entscheidungsgrundlagen und verteidigen Organe gegen Haftungs- und Anfechtungsansprüche.
- Prüfung der Antragspflicht (§ 15a InsO) und Fortführungsprognose
- Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Verteidigung gegen Geschäftsführerhaftung und Insolvenzanfechtung
- Begleitung im Eröffnungsverfahren, Kommunikation mit dem vorläufigen Verwalter
Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung
Überschuldung ist kein Charakterfehler, sondern ein lösbares Problem. Wir begleiten Sie vom außergerichtlichen Einigungsversuch über den Insolvenzantrag bis zur Restschuldbefreiung — seit der Reform regelmäßig schon nach drei Jahren.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern
- Verbraucherinsolvenzantrag mit allen Anlagen
- Schutz von Konto (P-Konto) und pfändungsfreiem Einkommen
- Begleitung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung
Gesellschafts- & Handelsrecht
Viele Krisen beginnen im Gesellschafterkreis. Wir gestalten Verträge, die Konflikte vermeiden — und vertreten Sie, wenn der Streit doch da ist. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Konstellationen mit Krisenbezug: Geschäftsführerabberufung, Einziehung von Anteilen, Unternehmenskauf aus der Insolvenz.
- Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
- Gesellschafterstreit und Beschlussmängel
- Distressed M&A: Erwerb aus Krise und Insolvenz
Forderungsmanagement & Vollstreckung
Offene Forderungen sind kein Schicksal. Wir treiben Ihre Außenstände konsequent bei — vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Und wir sagen Ihnen ehrlich, wann sich der Aufwand nicht mehr lohnt.
- Anwaltliche Mahnung und Titulierung
- Zwangsvollstreckung und Vermögensauskunft
- Forderungsanmeldung und -durchsetzung in Insolvenzverfahren
Ihr Fall passt in keine Schublade?
Rufen Sie an — wir sagen Ihnen offen, ob wir die Richtigen sind, und wenn nicht, wer es ist.