Verhindern Sie die Insolvenz — solange Sie noch wählen können.
Die meisten Insolvenzen kündigen sich Monate vorher an. Wer die Zeichen früh ernst nimmt, hat Werkzeuge, von denen später keine Rede mehr sein kann: stille Sanierung, Gläubigervergleich, StaRUG, Schutzschirm. Wir kennen sie alle — und wir kennen die Menschen, die man dafür braucht.
Jede Woche Zögern schließt eine Tür.
Solange Ihr Unternehmen noch zahlungsfähig ist, entscheiden Sie: über den Kurs, die Partner, das Tempo. Mit Eintritt der Insolvenzreife entscheiden andere — Gericht, Verwalter, Gläubigerversammlung. Sanierung heißt deshalb vor allem: handeln, bevor die Fristen des § 15a InsO ticken.
Als Kanzlei, die selbst Insolvenzverfahren führt, wissen wir genau, wo die Grenze verläuft — und wie man auf der richtigen Seite bleibt.
- Ehrliche Standortbestimmung binnen 48 Stunden
- Liquiditäts- und Fortführungsprognose mit Ihren Beratern
- Haftungsschutz für Geschäftsführung und Gesellschafter von Tag eins
Woran Sie erkennen, dass es Zeit ist
Kommt Ihnen mehr als eines davon bekannt vor, sollten wir sprechen — nicht nächsten Monat, sondern diese Woche.
Liquidität wird knapp
Skonto ist Vergangenheit, Lieferanten mahnen, die Kontokorrentlinie ist dauerhaft ausgereizt.
→Zahlungsziele werden gedehnt
Sozialversicherung, Finanzamt oder Miete werden priorisiert „geschoben“ — das gefährlichste Warnsignal überhaupt.
→Die Bank stellt Fragen
Erweiterte Reportingpflichten, Sicherheitenverstärkung, Gespräche über die „weitere Zusammenarbeit“.
→Warenkreditversicherer zeichnen aus
Limite werden gekürzt oder gestrichen — Lieferanten verlangen plötzlich Vorkasse.
→Das Eigenkapital schmilzt
Verluste zehren die Rücklagen auf, die bilanzielle Überschuldung rückt näher.
→Vier Wege an der Insolvenz vorbei
Welcher Weg trägt, hängt von Liquidität, Gläubigerstruktur und Geschäftsmodell ab. Oft ist es eine Kombination.
Stille Sanierung
Außergerichtlich und diskret: Kostenstruktur, Working Capital und Finanzierung werden neu geordnet — ohne dass der Markt etwas mitbekommt.
Gläubigervergleich
Verhandelte Teilverzichte und Stundungen mit Banken, Lieferanten und dem Finanzamt — moderiert von jemandem, dem beide Seiten zuhören.
StaRUG-Restrukturierung
Der Restrukturierungsplan zwingt einzelne Blockierer zur Mitwirkung — gerichtlich bestätigt, aber ohne Insolvenzverfahren und ohne Stigma.
Schutzschirm & Eigenverwaltung
Wenn es doch ein Verfahren braucht: Sie behalten das Steuer, wir organisieren den Rahmen — Sanierung unter gerichtlichem Schutz.
Ein B2B-Netzwerk, das in ganz Deutschland trägt.
Sanierung ist Mannschaftssport. Über Jahre in Verwaltung und Beratung ist ein belastbares Netzwerk gewachsen, das wir für unsere Mandanten aktivieren — schnell und passgenau:
- Sanierungserfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Gutachten und Fortführungsprognosen
- Banken und Finanzierungspartner für Brücken- und Sanierungskredite
- Interim-Manager (CRO), die operative Ruhe in die Krise bringen
- Investoren und strategische Käufer, wenn frisches Kapital oder ein Teilverkauf die Lösung ist
- M&A- und Unternehmensberater für Distressed-Transaktionen
- Kontakte zu Warenkreditversicherern und Auskunfteien, um Limite zu stabilisieren
Sie müssen in der Krise niemanden suchen — wir bringen die richtigen Leute an Ihren Tisch.
Von der ersten Zahl bis zum Turnaround
Standortbestimmung
Liquiditätsstatus und 13-Wochen-Planung: Wie viel Zeit haben Sie wirklich? Antwort binnen 48 Stunden.
Sanierungskonzept
Maßnahmenplan mit Ihren Zahlenmenschen — operativ, finanzwirtschaftlich, rechtlich. Haftungsfest dokumentiert.
Umsetzung & Verhandlung
Wir verhandeln mit Gläubigern und aktivieren das Netzwerk — Sie führen währenddessen Ihr Geschäft.
Stabilisierung
Monitoring, bis die Zahlen wieder tragen — und ein Frühwarnsystem, damit es beim ersten Mal bleibt.
Die Lage ist schon ernst?
Dann zählt jeder Tag. Rufen Sie direkt an — Ersteinschätzung zur Sanierungsfähigkeit kurzfristig, auf Wunsch noch am selben Tag. Diskretion ist selbstverständlich.
Reden wir, bevor es das Gericht tut.
Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts außer einer Viertelstunde.